Rückerstattung von Therapiekosten durch die Krankenkasse

In Österreich ist es grundsätzlich möglich von der Krankenkasse einen Zuschuss zu den Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung zu erhalten. Dabei unterscheidet sich die Höhe dieses Zuschusses je nach Krankenkasse.

Pro Einheit kann folgender Betrag von Ihrer Krankenkasse rückerstattet werden:

  • ÖGK (vormals GKK): € 31,50

  • BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte): € 42,40

  • SVS (vormals SVA-und SVB-Versicherte): € 45,-

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass das Ziel der jeweiligen Psychotherapie die Behandlung eines Leidens bzw. einer sogenannten “krankheitswertigen Störung” sein muss. Das bedeutet, dass mit Therapiebeginn entweder bereits eine Diagnose einer psychischen Störung vorliegt oder im Laufe der ersten Einheiten eine solche Diagnose durch den Therapeuten/die Therapeutin gestellt werden muss.

Für eine psychotherapeutische Selbsterfahrung im Rahmen einer psychosozialen Ausbildung oder für eine beratende Supervision ist sinngemäß kein solcher Zuschuss von der Krankenkasse möglich.